Novellierung der Millionenkreditmeldung

Novellierung der Millionenkreditmeldung

Gemeinsam mit unserem Kunden (einer deutschen Großbank) arbeiten wir aktuell an der Umsetzung der neuen Anforderungen für die Millionenkreditmeldung, welche ab dem 01.01.2019 gültig sind. Hierunter zählen u.a. die Erweiterung des Kreditbegriffs durch den Wegfall der Übergangsregelung in § 64 KWG sowie der granulare Ausweis diverser Geschäftsarten auf der Betragsdatenanzeige.

Die proresult Unternehmensberatung AG unterstützt dabei unter anderem bei den folgenden Themen:

  • Interpretation von Gesetzestexten, meldetechnische Durchführungsbestimmung, KWG, CRR
  • Erarbeitung von Lösungsvarianten
  • Konzeption der entsprechenden Datenanforderungen
  • Begleitung der Implementierung als Schnittstelle zwischen Fachbereich und IT
  • Erstellung, Durchführung sowie Dokumentation der benötigten Testfälle

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen vor ähnlichen Herausforderungen im regulatorischen Meldewesen stehen, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen.